Artikel vorlesen Ein Kollege (lateinisch collega „Amtsgenosse“, „Standesgenosse“; daher veraltet auch „Kollega“) ist im deutschen Sprachgebrauch die Bezeichnung, die sich Unternehmer, Mitarbeiter desselben Unternehmens oder derselben Institution untereinander geben. Die ursprüngliche Verwendung des Begriffs lässt sich in die Epoche der römischen Republik zurückverfolgen, in der eine verbindliche Doppelbesetzung (Kollegialität) von Oberämtern (lateinisch magistratus) zur Verhinderung von Machtkonzentration und zur gegenseitigen Kontrolle vorgesehen
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