Evidenz bezeichnet das dem Augenschein nach unbezweifelbar Erkennbare oder die unmittelbare, mit besonderem Wahrheitsanspruch auftretende vollständige Einsicht. In einer philosophiegeschichtlichen Sichtweise wird der Begriff Evidenz in den jeweiligen Positionen mit eigenen Inhalten ausgefüllt. Das Substantiv Evidenz ist abgeleitet vom Adjektiv evident, das im 18. Jahrhundert dem lat. Wort evidens (deutsch ersichtlich, augenscheinlich) entlehnt wurde. Diesem Adjektiv liegt das lat. Verb videre (deutsch: sehen) zugrunde, dem das deutsche Wort Vision entstammt. Das lat. Substantiv Evidentia wird mit Anschaulichkeit übersetzt.
Siehe auch:
- Evidenz (lat. evidentia ‚Einsichtigkeit‘) steht für:
- Empirische Evidenz, empirische Nachweise in den Wissenschaften.
- Evidenz (Philosophie), Offensichtlichkeit; unmittelbare, unbezweifelbare Einsicht.
- Evidenz (Rhetorik), rhetorische Figur.
- ein berechenbares Maß der Wahrscheinlichkeit in der Evidenztheorie von Dempster und Shafer.
Verwaltung:
- Evidenz (Lagerbestand), Nachweis einer korrekten Lagerbuchhaltung, ist das Zusammenwirken von Empirie und Evidenz.
- Verzeichnis in der österreichischen Amtssprache
- Evidenztheorie.
- Evidenzwert.
- Body of Evidence.
- AnthroWiki.