OekoHuman sieht folgende Kette, beginnend mit dem Oberbegriff Kredit.

 

1. Darlehen können jederzeit durch vorhandenes, sofort liquidierbares Kapital zurückgezahlt.
Es braucht keine Arbeitsleistung zur Rückzahlung.

2. Verbindlichkeiten können nicht jederzeit zurückgezahlt werden,
es braucht die Arbeitsleistung, um die Annuität zu bedienen.

3. Vertrag mit Laufzeiten. Hier sind Konsum-Kredite und Immobilienkredite zu unterscheiden.

4. Schulden können i.R. weder bedient (Zinsen), noch zurückgezahlt werden.

Unter Kredit (abgeleitet von lateinisch credere „glauben, vertrauen“ und lateinisch creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; englisch credit oder englisch loan = Leihe) versteht man allgemein die Übereignung von Bargeld (Banknoten, Münzen), Buchgeld oder vertretbaren Sachen vom Kreditgeber zwecks befristeter Gebrauchsüberlassung durch den Kreditnehmer, der sich zu einer zukünftigen Tilgung und häufig auch zu einer Gegenleistung in Form von Zinsen verpflichtet. Wird die Materialisierung des im Geld repräsentierten Reichtums erst in der Zukunft erwartet, wird Geld sichtbar zu Kredit – von lateinisch credere (glauben).

Geld ist eine Ableitung, ein erstes „Derivat“ von materiellem und immateriellem Reichtum und als solcher verflüssigter und damit auch fließfähiger Reichtum (Liquidität). Glauben zeigt auf, dass der Kreditgeber an die Fähigkeit (Vermögen) des Kreditnehmers glaubt, den Kredit wieder zurückzuzahlen. Je geringer der Glauben, desto höher die verwertbaren Sicherheiten – z.B. Grundschuld an 1. Stelle im Grundbuch.
Kredit entspricht gewissermaßen dem Aggregatszustand des Wasserdampfes, der durch Abkühlung – einer Analogie zur Materialisierung von geistigem Vermögen – wieder zu Wasser kondensieren soll.

Der Kreditbegriff ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl wirtschaftlicher Fallgestaltungen, bei denen der Schuldner von der Verpflichtung befreit ist, seine Leistung sofort zu erbringen. Deshalb darf der Kreditbegriff nicht auf den Bankkredit verengt werden, weil auch in vielen anderen Alltagssituationen bereits Kreditgewährung vorliegt, auch wenn dies von den Beteiligten oft nicht wahrgenommen wird. Jede Vorleistung bei gegenseitigen Verträgen ist ein Kredit, weil jemand im Vertrauen darauf vorleistet, dass die Gegenseite ihrerseits ihre vertraglichen Verpflichtungen erbringen kann und will. Das konstituierende Merkmal eines Kredits ist die Zeitdifferenz, die zwischen dem Zeitpunkt der Leistung und dem Zeitpunkt der Gegenleistung auftritt. Dabei kann es sich auch um Kredite handeln, die in der Überlassung von vertretbaren Sachen (Sachdarlehen) bestehen.

Etymologisch gibt es den Kreditbegriff erst seit dem aufblühenden Kapitalismus des 19. Jahrhunderts, vorher benutzte man Begriffe wie Darlehen, Locatio conductio, Nexum oder Mutuum. Das „Creditum“ war eine Schuld und kein Darlehen und entstand mit jeder Forderung. Deshalb heißt heute in Fremdsprachen jeder Forderungsinhaber Kreditor (englisch creditor, französisch créditeur oder italienisch creditore). Der italienische Codice civile (CC) nennt jede Forderung italienisch credito (Art. 1992 CC).

OekoHuman sieht folgende Kette, beginnend mit dem Oberbegriff Kredit.
  1. Darlehen können jederzeit durch vorhandenes, sofort liquidierbares Kapital zurückgezahlt. Es braucht keine Arbeitsleistung zur Rückzahlung.
  2. Verbindlichkeiten können nicht jederzeit zurückgezahlt werden, es braucht die Arbeitsleistung, um die Annuität zu bedienen.
  3. Vertrag mit Laufzeiten. Hier sind Konsumerkredite und Immobilienkredite zu unterscheiden.

Grundsätzlich glaubt der Kreditnehmer eines Immobilien-Kredites mit einer langen Laufzeit und einem niedrigen Zins auf der sicheren Seite zu sein.
Im Prinzip stimmt diese Annahme, doch die Praxis hat gezeigt, dass Kredite mit einer langen Laufzeit teuer sind, wie es die derzeitige Null-Zins-Phase aufzeigt.
Darüber hinaus, gibt es weitere Chancen und Risiken. Schreiben Sie uns eine Mail, wenn Sie an einer vernünftigen Strategie und Taktik interessiert sind.

Geschichte

Die einfachen Anfänge des Kreditwesens sind bereits um 3000 v. Chr. in Mesopotamien zu finden. Im Zuge der Entwicklung eines einfachen Zahlungs- und Kreditsystems wurde Getreidesaat an Bauern verliehen, welches erst nach der Ernte zuzüglich Zinsen zurückgegeben werden musste. Im antiken Griechenland sowie in Lydien entstanden im Laufe des 7. Jahrhunderts v. Chr. die ersten geprägten Münzen. So konnten sich erste Geldwechsel- und Leihgeschäfte etablieren, die man heutzutage als Kredite bezeichnen würde.

In Griechenland entwickelte sich schließlich eine fortschrittlichere Form des Kreditwesens. Dadurch, dass freigelassene Sklaven denselben rechtlichen Status wie zugezogene Metöken hatten, durften sie weder Grund erwerben noch in der Landwirtschaft tätig sein, weshalb viele von ihnen im Geldwesen arbeiteten. Im 3. Jahrhundert v. Chr. war es ein freigelassener Sklave namens Pasion, der im athenischen Hafen von Piräus Depositen verwahrte und diese nach Vereinbarung weiter investierte. Von seinen Schuldnern verlangte er zwischen 10 und 12 % Zinsen.

Im römischen Recht war der Grundtypus des Kreditgeschäfts das formlose Mutuum (Darlehen), die Übereignung einer Geldsumme oder anderer vertretbarer Sachen (Saatgut, Wein, Öl) mit der Abrede, die gleiche Summe oder Menge Geld oder Ware zurückzugeben. Die Hingabe des Mutuum begründete die Verpflichtung zur Rückgabe, so dass ein Realvertrag vorlag. In den gaianischen Institutionen wird auf einen Senatsbeschluss verwiesen, das „Senatus consultum Macedonianum“ aus dem Jahr 47 n. Chr., in welchem davon die Rede ist, dass Macedo Geld an unsichere Schuldner auslieh – eine frühe Form zweifelhafter Forderungen. Im Regelfall wurden keine Kreditzinsen verlangt, da sie nicht vom Mutuum erfasst waren, sondern es bedurfte für die Zinszahlung einer besonderen Vereinbarung. Die Römer kannten Zinsen durchaus und sie beschäftigten sich sehr eingehend damit. Bereits das frührepublikanische Zwölftafelgesetz legte eine Höchstgrenze für Zinsen fest. Spätestens seit dem römischen Kaiser Konstantin dem Großen (regierte von 306 bis 337) waren Kreditgeschäfte zu einem Zinssatz von 12 % üblich.

Die mittelalterliche Wirtschaft erforderte wegen des allgemein herrschenden Bargeldmangels umfangreiche Konsumkredite. Der „Borgkauf“ – der heutige Warenkredit – war im Mittelalter geradezu die Regel. Hinderlich war bei Kreditgewährungen das christliche Zinsverbot. Papst Alexander III. gestattete den Juden 1179 ausdrücklich das Zinsgeschäft, doch verlangte das IV. Laterankonzil von 1215 von den Juden die Wiedergutmachung zu hoher Zinsen. Der daraus resultierende Erfolg der Juden im Kreditgeschäft veranlasste die Franziskaner 1462 zur Einrichtung von Kreditkassen aus christlichem Geld, um die Christen „aus den Klauen jüdischer Wucherer“ zu befreien. Cosimo de’ Medicis Bank vergab im Jahr 1397 Kredite unter anderem an den Florentiner Kaufmann Niccolò Niccoli.

Erste Nachweise eines systematisch besicherten Kredits in Form des Lombardkredits finden sich bereits um das Jahr 1400, als Kaufleute Kredite an Feudalherren und Adelige gegen Pfandüberlassung vergaben und somit zum Aufstieg norditalienischer Handelshäuser beitrugen. Hervorzuheben ist dabei das florentinische Bankhaus Compagnia dei Bardi, das im 14. Jahrhundert in Geschäftsbeziehung mit dem englischen Königshaus stand und im Jahr 1344 an Edward III. 900.000 Goldflorin verliehen hatte.

Bereits 1530 gewährte Jakob Fugger dem späteren deutschen Kaiser Ferdinand I. ein Darlehen über 275.333 Gulden. Im Jahr 1609 wurde Papiergeld durch die Niederländer auch in Europa etabliert, was nach anfänglichem Misstrauen der Bevölkerung gegenüber den Papierscheinen zu florierenden Leihgeschäften führte. Diese Entwicklung beeinflusste das Kreditwesen und somit auch den Handel nachhaltig. Reisende Kaufleute erhielten schon im Mittelalter gegen Hinterlegung von Geld bei einem Bankier Kreditbriefe, gegen deren Vorlage auf der Reisestrecke Teile des hinterlegten Geldes ausgezahlt wurden und das Beraubungsrisiko auf Reisen damit vermindert werden konnte. Möglich wurde dies durch enge familiäre Beziehungen der frühen Bankiers.

Heinrich VIII. legalisierte 1575 die Zinszahlung, doch erst mit der Lockerung des kanonischen Zinsverbots und mit dessen endgültiger Aufhebung im Jahr 1741 konnte legal Kreditzins verlangt werden. Dadurch verbreitete sich das gewerbliche Kreditgeschäft. Die 1619 gegründete berühmte Hamburger Bank war noch keine Kredit-, sondern nur eine Zahlungsbank. Bei Banken ergab sich nun eine Änderung der Kreditpolitik, als ab 1795 auch städtischen Bürgern Kredit gewährt wurde. Im Jahre 1856 entstanden die ersten großen modernen Kreditbanken in Hamburg, die Vereinsbank Hamburg (11. August 1856) und die Norddeutsche Bank (15. Oktober 1856).

Mit dem Inkrafttreten des BGB im Januar 1900 entstand ein einheitliches Darlehensrecht, wenn auch im Hinblick auf seine wirtschaftliche Bedeutung nur fragmentarisch (§§ 607–610 BGB a.F.). Die meisten offenen Rechtsfragen – wie etwa die fehlende Legaldefinition des Darlehensbegriffs – mussten durch Rechtsprechung und Literatur geklärt werden. Der Gesetzgeber hielt den Darlehensbegriff im Rechtsleben für eingebürgert, so dass ihm eine Definition entbehrlich erschien. Der BGH verstand darunter im April 1962 einen „schuldrechtlichen Verpflichtungsvertrag über die entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung eines Kapitals auf Zeit.“] Im Januar 1932 kam es zwischen den Spitzenverbänden des Kreditgewerbes zum so genannten Mantelvertrag mit einem Habenzins– und Sollzins­abkommen, das im März 1965 durch die Zinsverordnung ersetzt wurde. Beide sollten die Rentabilität der Banken durch Festlegung einheitlicher und fester Zinssätze sicherstellen, aber auch den Kunden durch vorgeschriebene Höchstzinsen bei Krediten schützen. Als die Zinsverordnung im April 1967 außer Kraft trat, wurden auch die Kreditzinsen der Marktentwicklung überlassen.

In den Jahren des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Bedeutung des Kreditgeschäfts mit privaten Kunden zu. Die Kreditinstitute gewährten Kredit für die Anschaffung von langlebigen Wirtschaftsgütern, die Konsumentenkredite, die mit einer festen Ratenvereinbarung innerhalb von höchstens 72 Monaten zu tilgen waren. Die Kredite waren im Wesentlichen auf die Gehaltseingänge der Kunden abgestellt; neben einer Lohn- und Gehaltsabtretung wurde insbesondere eine Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen üblich. Um die Bonität der Kreditnehmer überwachen zu können, melden die Kreditgeber die gewährten Ratenkredite der Schufa und erhalten ihrerseits Rückmeldungen, falls Kreditnehmer weitere Kredite bei anderen Banken aufnehmen.

Ab 1970 hatte fast jeder Arbeitnehmer ein laufendes Girokonto für seine Gehaltseingänge und den Zahlungsverkehr. Die Banken erhielten hiermit einen guten Einblick in die Einkommensverhältnisse und räumten Dispositionskredite in Höhe mehrerer monatlicher Gehaltseingänge ein.

Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom Januar 2002 verzichtete auf den Begriff Kredit, der als Oberbegriff für das Gelddarlehen, einen Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfen diente; an seine Stelle sind die Erscheinungsformen des Kredits getreten. Es änderte den Darlehensvertrag vom bisherigen Realvertrag in einen Konsensualvertrag um, so dass der Vertrag bereits durch Parteivereinbarung und nicht erst durch die Auszahlung des Darlehens zustande kommt. Damit besitzt die Auszahlung als Vertragserfüllung keine konstitutive Wirkung mehr.