Die Corona-Politik gleicht dem Chaos beim BER-Flughafen

Masken-Debakel

Wer zahlt die teure Beschaffung des Bundes?

PlayGrafik: Schutzmaske
Maskendebakel – Wer zahlt die teure Beschaffung des Bundes?  | Bild: SWR
  • • Im Rahmen eines so genannten Open-House-Verfahrens erteilte das Bundesgesundheitsministeriums im April Zuschläge für Schutzausrüstung an 738 Lieferanten im Gesamtwert von 6,4 Milliarden Euro.
  • • Ob der vom Bundesgesundheitsministerium garantierte Preis für die Masken gerechtfertigt war, soll nun vom Bundesrechnungshof geprüft werden.
  • • Zahlreiche Lieferanten warten bis heute darauf, dass das Bundesgesundheitsministerium ihre Rechnungen bezahlt. Vor dem Landgericht Bonn sind inzwischen 57 Verfahren anhängig.
  • • Auch das Beratungsmandat an EY, die beauftragt wurden, das Vertragschaos in Griff zu bekommen, sorgt für Kritik. Es wurde ohne Ausschreibung vergeben und kostet 9,5 Millionen Euro.

In riesigen Lagerhallen in der Nähe von Düsseldorf stehen seit Monaten tausende Kartons mit Millionen dringend benötigter Atemschutzmasken. Geschäftsfrau Handan Celebi ist frustriert. Sie hat die Masken beschafft, nachdem sie vom Bundesgesundheitsministerium den Zuschlag erhalten hatte. Doch nun werden die Atemschutzmasken nicht abgeholt. Waren im Wert von Millionen Euro liegen herum. Vom Bundesgesundheitsministerium nehme niemand Stellung dazu, erzählt sie uns.

Bestellt, geliefert und nicht abgenommen

Lagerhalle mit Kisten voller Schutzmasken

Lieferanten bleiben auf ihren bestellten Schutzmasken sitzen | Bild: SWR

Die Unternehmerin aus Düsseldorf handelt seit 25 Jahren mit Textilien, hat gute Kontakte nach China. Als das Bundesgesundheitsministerium im März die Lieferung von Schutzausrüstung ausschreibt, bewirbt sie sich erfolgreich. Sie kauft 24 Millionen Masken in China ein. Geliefert werden sollen sie bis Ende April, in ein Lager von „Fiege Logistik“ in Biblis. Insgesamt 70 Lastwagen sind nötig für die 14 Millionen FFP-2- und zehn Millionen OP-Masken. Doch vor Ort die böse Überraschung: Nur ein einziger LKW wird entladen. Es seien keine Kapazitäten mehr frei, heißt es, berichtet die Unternehmerin. Bis heute habe sie keine weitere Auskunft vom Ministerium bekommen, keinen Termin und keine Reaktion. 69 Lkw kehren wieder um und sie muss selbst ein Zwischenlager für ihre Masken suchen. Seither stapeln sich die Kartons hier und in sieben weiteren Lagerhallen. Auch die Rechnung für die bestellten Masken über 87 Millionen Euro hat das Bundesgesundheitsministerium bis heute nicht bezahlt. Deswegen hat Handan Celebi einen Anwalt eingeschaltet. Christian Lüpke soll dafür sorgen, dass sie vom Ministerium ihr Geld bekommt. Der Anwalt betreut mehrere Masken-Lieferanten, die ebenfalls auf ihr Geld vom Bundesgesundheitsministerium warten.

Das Ministerium war wohl selbst überrascht über die Menge der angebotenen und angelieferten Ware, vermutet Anwalt Christian Lüpke und versuche jetzt auf vielfältige Art und Weise, die Ware wieder loszuwerden oder gar nicht erst annehmen zu müssen. Handan Celebi ist nur eine von mehreren hundert Lieferanten, die noch auf ihr Geld warten. Die Unternehmerin will nun juristisch gegen das Bundesgesundheitsministerium vorgehen. Beim Landgericht Bonn haben bislang schon rund 60 Lieferanten Klage gegen das Bundesgesundheitsministerium eingereicht. Allein die Fälle, die Rechtsanwalt Christian Lüpke betreut, umfassen ein Volumen von etwa 380 Millionen Euro. Mit den rechtshängigen Fällen, von denen er durch Kollegen sicher wisse, rechne er mit einem Gesamtvolumen von über einer Milliarde Euro. Aus Sicht des Steuerzahlers sei das Verfahren eine einzige Katastrophe, meint der Rechtsanwalt.

Wie konnte es dazu kommen?

Grafik: Open-Haus-Verfahren Maskenbestellung

Lieferverträge wurden fast unbegrenzt geschlossen | Bild: SWR

Im März bringt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Beschaffung von Schutzausrüstung ein so genanntes Open-House-Verfahren auf den Weg, ein eilig gestricktes Vertragskonstrukt. Zu eilig, kritisiert Vergaberechtsexperte Thomas Mösinger. Nach Meinung des Fachanwalts für Vergaberecht habe man vergessen, eine Obergrenze bei der Beschaffung von Schutzmasken einzuziehen. Jeder Lieferant, der in der Lage sei, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Masken zu liefern, habe in beliebiger Menge liefern dürfen. Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn initiierte Open House-Verfahren sah vor, das Vertragspartner mindestens 25.000 Masken bis zum 30. April liefern mussten. Das Bundesgesundheitsministerium garantierte, alle vertragsgemäß gelieferten Masken abzunehmen, zum Fixpreis von 4,50 Euro pro FFP2- und 60 Cent pro OP-Maske. Doch bis zum Stichtag konnten offenbar viel mehr Händler liefern als erwartet. Insgesamt wurden über 700 Verträge geschlossen. Einer der Vertragspartner ist Joachim Lutz aus Offenburg. Gelockt haben ihn die attraktiven Vertragskonditionen: 4,50 Euro netto pro FFP-2-Maske. Das gleiche gab es auch für die günstigere chinesische Variante, die KN95-Masken. Obwohl die Einkaufspreise für beide Ausführungen schon zu diesem Zeitpunkt deutlich günstiger waren. Für den Geschäftsführer der Lutz Import & Export GmbH war dies ein sehr gutes, lukratives Geschäft.

Joachim Lutz hat seine Masken alle geliefert. Trotzdem wartet auch er noch auf das Geld vom Ministerium, insgesamt 1,6 Millionen Euro. Die Begründung des Gesundheitsministeriums: Seine chinesischen Masken hätten Mängel und würden deshalb nicht bezahlt. Joachim Lutz hält das für vorgeschoben, einen Prüfbericht habe er bislang nicht erhalten, berichtet er uns.

Zulässiges Verfahren?

Grafik: Preise über dem Markt

Lieferanten wurden Preise über Markt versprochen | Bild: SWR

Fest steht: Durch die Verträge wurde der für das Open-House-Verfahren vorgesehene Etat des Bundesgesundheitsministeriums von 1,2 Milliarden Euro deutlich überschritten. Bestellt wurde Ausrüstung für rund 6,4 Milliarden Euro. Ist das überhaupt rechtmäßig? Ute Jasper kennt sich mit Vergaberecht aus. Sie leitet milliardenschwere Großprojekte der öffentlichen Hand. Das Open-House-Verfahren des Gesundheitsministeriums ist für sie mehr als fragwürdig. Rechtlich bedenklich sei es auch, weil die öffentliche Hand mit Steuergeldern sparsam umgehen müsse. Wenn sie das nicht tut, verstößt sie gegen Beihilferecht, gegen Preisrecht und gegen Haushaltsrecht, so die Expertin. Diese Vorschriften bestimmen, dass nur so viel Geld ausgeben werden darf, wie der Markt erfordert. Werden Dinge oberhalb des Marktpreises eingekauft, dann sind diese Vorschriften nicht eingehalten. Ob der Preis von 4,50 Euro für eine Atemschutzmaske gerechtfertigt war, soll jetzt geprüft werden. Nicht die einzige Unstimmigkeit, die die Opposition in Berlin nun aufklären möchte. In seltener Einigkeit kritisieren sowohl Fabio de Masi von den Linken als auch Bettina Stark-Watzinger von der FDP die Ausgaben rund um das Open-House-Verfahren.

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Bettina Stark-Watzinger sagt dazu: „Ein überhöhter Preis hat natürlich erst einmal Rückwirkung auf den Steuerzahler. Dann wird natürlich, das haben wir verlangt vom Bundesrechnungshof, eine Prüfung gemacht werden. […], bei aller Liebe für Pragmatismus in einer Krise und das wollen die Leute ja auch, dass man Probleme löst, muss man trotzdem marktübliche Preise zahlen.“

Auf Anfrage teilt uns das Bundesgesundheitsministerium mit: »… dass angesichts der äußersten Dringlichkeit der Bedarfsdeckung und der sehr starken Nachfragekonkurrenz mit dem festgelegten Preis ein Anreiz zum Abschluss eines Vertrags mit dem Bund gesetzt werden musste.« Neben den Ausgaben für die Masken entstanden weitere hohe Kosten rund um die Beschaffung. Denn um das Chaos zu bewältigen, hat sich das Ministerium Hilfe von der Unternehmensberatung EY (Ernst & Young) geholt. Der Auftrag: Die Verträge mit den Lieferanten abzuarbeiten, veranschlagte Kosten für acht Monate satte 9,5 Millionen Euro. Und es soll womöglich noch einen Folgeauftrag über weitere 25 Millionen geben.

Der Linke-Bundestagsabgeordneter Fabio De Masi meint dazu: „Natürlich braucht man auch mal externen Sachverstand, aber die Kernaufgaben staatlichen Handelns, die dürfen nicht permanent privatisiert werden. Das gibt Interessenskonflikte, das gibt Selbstbedienung und das ist inakzeptabel.“ Das Bundesministerium für Gesundheit hätte den Auftrag an EY ausschreiben oder zumindest mit kürzerer Laufzeit vergeben müssen. Auch der Vergaberechtsexperte Thomas Mösinger kritisiert, dass hier ein Auftrag an Wirtschaftsprüfer ohne Wettbewerb vergeben wurde. Sein Eindruck: Gerade auf bundesministerieller Ebene spielt das Vergaberecht keine Rolle.

Unternehmerin Handan Celebi kämpft derweilen weiter darum, ihre Masken überhaupt loswerden zu können. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium seine Ware nicht abhole, hätten befreundete Ärzte ihr mitgeteilt, dass sie überhaupt keine Masken bekämen. Die Masken in der Lagerhalle sind zwei Jahre haltbar. Wenn das Bundesgesundheitsministerium sie nicht doch noch abnimmt und das Verfallsdatum überschritten ist, müssen sie entsorgt werden. Masken, für die der Steuerzahler womöglich aufkommen muss, ohne je etwas davon zu haben.

Ein Beitrag von Moritz Hartnagel und Barbara Hirl – Online-Bearbeitung: Björn Glöckner – Der Beitrag wurde produziert vom Südwestrundfunk (SWR) für „Das Erste“.

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert