Artikel vorlesen Update: 05. August 2021 BGH-Urteil zu Cum-Ex-Geschäften: Kriminelle Steuertricks. Die Cum-Ex-Geschäfte sind nichts anderes als Steuerhinterziehung und damit strafbar, bestätigt der BGH. Etlichen Beteiligten droht nun Gefängnis. Die so genannten Cum-Ex-Geschäfte waren strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Mittwoch in einem Grundsatzurteil bestätigt. Damit müssen Hunderte Banker und andere Beteiligte mit
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