Gewissen: ‘Vermögen des Menschen, sein Verhalten gewissenhaft einzuschätzen’. Zu dem zu ahd. wiʒʒan (wissen) gehörigen Part. Prät. giwiʒʒan wird das Adjektivabstraktum ahd. giwiʒʒanī f. (11. Jh.) gebildet. Es ist der Versuch einer Wiedergabe von lat. cōnscientia ‘Bewußtsein gewissenhafter Handlungen’, eigentlich ‘das Mitwissen’ (vgl. lat. scientia ‘Kenntnis, Wissen, Wissenschaft’ und s. kon-), das seinerseits dem griech. syné͞idēsis (συνείδησις) ‘Mitwissen, Bewußtsein, (gutes) Gewissen’ nachgebildet ist. Semantische Weiterentwicklung zeigt mhd. gewiʒʒen f. n. ‘Wissen, Kenntnis, Kunde, Erkenntnis dessen, was sich schickt’, das in Analogie zum substantivierten Infinitiv von wiʒʒen neutrales Genus annimmt. Der Begriff des Gewissens entsteht im antiken Griechenland aus der Vorstellung, daß es für alle Handlungen und Verhaltensweisen gegenüber Göttern und Menschen einen inneren „Mitwisser“ gibt. In der christlichen Ethik wird das Gewissen zu einem zentralen Begriff menschlichen sittlichen Verhaltens und des Vermögens, seine Handlungen selbst einzuschätzen. gewissenhaft Adj. ‘genau, zuverlässig’ (17. Jh.). Gewissenhaftigkeit f. ‘Sorgfältigkeit, Genauigkeit’ (1. Hälfte 18. Jh.), zu gewissenhaftig Adj. (16. Jh., im 18. Jh. nicht mehr üblich). gewissenlos Adj. ‘ohne Gewissen, ohne Skrupel’ (um 1400, geläufig erst im 17. Jh.); dazu Gewissenlosigkeit f. ‘Bedenkenlosigkeit, Skrupellosigkeit’ (18. Jh.). Gewissensbiß m. (meist Plur.) ‘moralisches Bedenken, Schuldgefühl’ (17. Jh.), nach (im 17. Jh. häufig belegtem) lat. cōnscientiae morsus; vgl. auch mein Gewissen beißt (Luther), lat. cōnscientiā mordērī (Cicero). Gewissensehe f. ‘Ehe ohne amtlichen Nachweis’ (um 1800) für lat. mātrimōnium cōnscientiae. Gewissensfrage f. ‘eine moralische Entscheidung fordernde Frage’ (17. Jh.). Gewissensfreiheit f. ‘Recht, nicht unter Zwang, sondern nur nach dem Gewissen zu entscheiden, besonders seine Religion ungehindert auszuüben’ (17. Jh.), wohl nach frz. liberté de conscience – Quelle.
Gewissensbisse kommen, wenn man gegen sein Gewissen, seine innere Ordnung, gehandelt hat. Gewissensbisse sind Schuld–Gefühle, die kommen wenn man weiß, dass das eigene Handeln falsch war oder ist. Gewissensbisse können sehr quälend sein. Gewissensbisse sind ein oft machtvolles schlechtes Gefühl, die kommen, wenn man sich falsch verhalten hat – oder annimmt, dass man sich falsch verhalten hat. Der Mensch besitzt eine innere Intelligenz, die einem sagt, was richtig und was falsch ist, nämlich das Gewissen. Dieses meldet sich, wenn man etwas tut, was man für ethisch falsch hält. Ein reines Gewissen ist ein gutes Ruhekissen, sagt der Volksmund. Ein schlechtes Gewissen erzeugt Gewissensbisse. Man kann Gewissensbisse haben, spüren oder empfinden. Wenn man merkt oder meint, an etwas schuld zu sein, unrecht gehandelt zu haben, dann bekommt man Gewissensbisse.