Selbstbestimmung: Bedeutung:

Selbstbestimmung ist der Unterschied zwischen „Ich muss“ und „Ich will“ – die Autonomie über das eigene Leben. Im Gegensatz zur Fremdbestimmung, bei der uns Vorgaben von außen auferlegt werden, erhöht ein selbstbestimmtes Leben nicht nur die Lebensqualität – es macht nachhaltig glücklich.

Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder Mensch selbst darüber entscheiden kann, wie er leben möchte und eigene Ziele erreicht. Selbstbestimmt zu leben, ist die Freiheit, die Kontrolle über das eigene Leben zu haben – basierend auf der Wahlmöglichkeit zwischen akzeptablen Alternativen, ohne Abhängigkeiten oder die Beeinflussung von anderen zu entscheiden – Synonyme:

Synonym zur Selbstbestimmung sind Begriffe wie Autonomie, Souveränität, Eigenständigkeit und Eigenverantwortung. Eigenständigkeit ist allerdings eine schwache Form der Selbstbestimmung: Wer eigenständig ist, kann noch immer fremdbestimmt sein – und eigenständig etwas tun, was er für sich selbst nicht ausgesucht hätte. Eigenverantwortung hingegen ist kein Synonym, sondern eher die Konsequenz von Selbstbestimmung: Sobald Sie beginnen, selbstbestimmt zu leben und eigene Entscheidungen zu treffen, bei denen Sie sich von niemandem reinreden lassen, handeln Sie eigenverantwortlich. Bedeutet: Sie übernehmen die Verantwortung für Ihr Leben und können anschließend niemandem die Schuld geben, wenn etwas schiefgeht.

Wahre Selbstbestimmung ist:
Mentale Stärke

Wer selbstbestimmt leben will, macht sich nicht nur beliebt. Umso wichtiger ist dann, dass Sie sich und Ihr SELBST-Wert-Gefühl von der Meinung anderer entkoppeln. Bedeutet: Die Ansichten anderer sind für sie allenfalls nützlich, aber nicht maßgeblich. Sie machen ihr Ding, leben ihr Leben. Mentale Stärke und geistige Autonomie sind wesentliche Schlüssel zum Erfolg. Eine solche Autonomie wirkt auf viele Menschen aber ebenso abschreckend. Das sollte einem zumindest bewusst sein.

Durchsetzungsvermögen.

Selbstbestimmung bedeutet natürlich nicht, alles zu tun und zu lassen, was man möchte. Das ist Anarchie. Eigene Grenzen entstehen immer dort, wo man die Freiheit des anderen einschränkt. Dennoch wird es immer Menschen geben, die Ihrer Selbstbestimmung unberechtigte Grenzen setzen wollen. In dem Fall müssen wir lernen, uns durchzusetzen und Selbst-Bewusstsein zu beweisen. Ohne dieses Eintreten für eigene Bedürfnisse und Ziele, ist Selbstbestimmung unmöglich.

Zielstrebigkeit.

Apropos Ziele: Natürlich müssen Sie zuerst genau wissen, was Sie wirklich wollen. Viele Menschen wissen es nicht! Sie lassen sich von außen steuern, weil Ihnen eine eigene Richtung fehlt. Wer aber nicht weiß, wo seine Prioritäten liegen oder welche Ziele er oder sie bei der Lebensplanung verfolgt, kann auch dann nicht selbstbestimmt handeln.

Informationszugang.

Dieser Punkt wird häufig übersehen bzw. vergessen: Um selbstbestimmt zu leben, müssen Menschen ebenfalls ihre Rechte kennen. Bei Unwissenheit oder einer geistigen Einschränkung kann es passieren, dass Sie Ihre Möglichkeiten gar nicht nutzen. Wer zum Beispiel viele Jahre betreut wurde, traut sich oft nicht aus gewohnten Verhaltensmustern auszubrechen. In solchen Fällen übernehmen soziale Organisationen wie die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V. (ISL) diese Aufgabe.

Subtile Einflüsse auf die Selbstbestimmung.

In westlichen Demokratien besitzt Selbstbestimmung einen hohen Stellenwert und gehört zum Selbstverständnis der Staaten. Die Bürger haben freie Studienwahl, freie Berufswahl und auch sonst viele Freiheiten (ab 18 Jahren), um ihr Leben zu gestalten.

Gleichzeitig existieren viele Einflussfaktoren, die die Selbstbestimmung einschränken. Zum Beispiel manipulative Werbung oder psychologisches Marketing. Gut gemacht, suggeriert uns der Werbespot: „Das benötige ich unbedingt!“ Nicht selten sind wir es sogar selbst, die unserer Selbstbestimmung im Weg stehen. Zum Beispiel, indem wir es allen recht machen und Erwartungen erfüllen oder bloß nicht anecken wollen. Solche Motive haben mit wirklicher Selbstbestimmung kaum noch zu tun. Stattdessen machen wir das, was andere von uns wollen… Das Gefühl, nicht das eigene Leben zu führen, setzt allerdings auch dem eigenen Glück Grenzen. Echte und langfristige Zufriedenheit wird so nicht entstehen.

Wo kommt Selbstbestimmung an Grenzen?

Selbstbestimmung ist zwar im Grundgesetz verankert. Sie hat aber Grenzen. So heißt es im Gesetzestext ebenfalls: Wir haben das Recht auf Selbstbestimmung nur, soweit es „nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Wer Gesetze bricht oder anderen Menschen Schaden zufügt, überschreitet damit die Grenzen der Selbstbestimmung.

Kritiker sagen sogar, dass Selbstbestimmung eine natürliche Grenze hat. Diejenige durch unsere Gesellschaft und soziales Gefüge, in das wir hineingeboren wurden. Menschen in Nordkorea haben sicherlich andere Möglichkeiten als ihre Landsleute in Südkorea. Beide haben allerdings die Chance, innerhalb ihrer jeweiligen Grenzen (die mal größer, mal kleiner sind), ihre Potenziale zu nutzen.

Selbstbestimmung über den eigenen Körper!

Selbstbestimmung beinhaltet auch jene über den eigenen Körper. Das schließt auch streitbare Themen wie die sexuelle Orientierung, Abtreibung oder Sterbehilfe mit ein. Selbst demokratische Staaten tun sich damit oftmals schwer.

Der Begriff Selbstbestimmungsrecht ist nicht ausdrücklicher Bestandteil einer Rechtsordnung, sondern vielmehr ein Gedanke der Menschenrechte. Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen – insbesondere von staatlichen Stellen – zu regeln, soweit sie sich im Einklang mit den anerkannten Regeln der jeweiligen Gemeinschaft befinden.

In Deutschland wird dieses Recht hauptsächlich durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz geschützt. Jedem Menschen wird darin das Recht auf die „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ garantiert, „soweit er die Rechte anderer nicht verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. (Vgl. dazu auch: Allgemeine Handlungsfreiheit.)

Aufgrund der Trennung von Staat und Kirche kennt das Grundgesetz in Art. 140 in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV auch ein kirchliches Selbstbestimmungsrecht.

Der Begriff geht zurück auf Diskussionen über das Recht, selbst die eigene Religionszugehörigkeit zu bestimmen. Bis ins 17. Jahrhundert hinein galt dagegen noch der Grundsatz, dass die Religion des regierenden Fürsten oder Königs automatisch die Religion seiner Untertanen bestimmt (vgl. Cuius regio, eius religio). Im 18. Jahrhundert kam der Gedanke eines allgemeinen, individuellen Rechts auf Selbstbestimmung dazu.

Heute wird der Begriff primär in folgenden Zusammenhängen verwendet:

Autonomie (altgriechisch αὐτονομία autonomía ‚Eigengesetzlichkeit‘, ‚Selbstständigkeit‘, aus αὐτός autós ‚selbst‘ und νόμος nómos ‚Gesetz‘) bezeichnet man den Zustand der Selbstbestimmung des freien Willens, deren der Mensch als vernünftiges Wesen fähig ist. Ihr Gegenteil ist die Heteronomie, die Fremdbestimmung. Sie ist in der idealistischen Philosophie die Fähigkeit, sich als Wesen der Freiheit zu begreifen und aus dieser Freiheit heraus zu handeln. Auch wird die Existenz von Autonomie in der Ethik als ein Kriterium herangezogen, nach dem Individuen ethische Rechte zugeordnet werden können. Ein zentrales Ziel jeder philosophischen Theorie der Autonomie ist, die Eigenschaft und Fähigkeit zu bestimmen, aufgrund derer Personen in der Lage sind, ihr Leben als eigenes autonom zu führen. Nach allgemein geteilter Ansicht muss eine autonome Person zumindest in der Lage sein, eine kritische Selbstbewertung der eigenen Werte und Normen durchzuführen, wenn sie aufgrund von Kritik oder neuen Problemkonstellationen dazu aufgefordert wird.

Giovanni Pico della Mirandola.

Giovanni Pico della Mirandola stellt in seinem Werk Über die Würde des Menschen die Autonomie als besondere, gottgegebene Gabe des Menschen dar, die ihn von den Tieren unterscheidet. Er beschreibt, dass Gott, als er sämtliche Geschöpfe auf der Erde erschaffen hatte, als Letztes den Menschen schuf (siehe Schöpfungsgeschichte), also ein Wesen, das seine Schöpfung beurteilen konnte. Weil er alle besonderen Fähigkeiten bereits verteilt hatte, stellte Gott den Menschen in die Mitte der Welt und ließ ihn als einziges von allen Geschöpfen an allen Fähigkeiten teilhaben, sodass sich der Mensch als personales Wesen seinen Platz in der Welt selbst suchen kann. Ein Autonomieverständnis, wie es Giovanni Pico della Mirandola entwarf, war grundlegend für die philosophische Strömung des Personalismus, wird aber in der heutigen Diskussion, die manchen Tieren Autonomie zugesteht und davon Rechte ableitet, als nicht mehr zeitgemäß betrachtet.

Immanuel Kant.

Die Autonomie in der Ethik ist nach dem klassischen Philosophen Immanuel Kant der Grund allen moralischen Handelns und aller Verbindlichkeit und Pflicht. Der Mensch bestimmt sich nach seinem sittlichen Wollen und Handeln autonom, wenn es ihm nicht um inhaltlich angebbare Ziele geht, sondern allein um das Prinzip der gesetzmäßigen Gültigkeit seines Handelns. Der Wille ist dann rein formal bestimmt. (siehe kategorischer Imperativ) Materielle Bestimmung des Willens dagegen bedeutet Fremdbestimmung.

„Autonomie des Willens ist die Beschaffenheit des Willens, dadurch derselbe ihm selbst (unabhängig von aller Beschaffenheit der Gegenstände des Wollens) ein Gesetz ist. Das Prinzip der Autonomie ist also: nicht anders zu wählen, als so, dass die Maximen seiner Wahl in demselben Wollen zugleich als allgemeines Gesetz mit begriffen seien.“

Grundlegung zur Metaphysik der Sitten II: Die Autonomie des Willens als oberstes Prinzip der Sittlichkeit.

Die ethische Autonomielehre Kants richtet sich gegen den Eudämonismus (Glückseligkeit als Ziel allen Strebens), vor allem aber gegen die katholische Morallehre seiner Zeit, die zu seiner Zeit den sittlichen Willen fast ausschließlich einer Fremdgesetzlichkeit (d. h. einer Heteronomie) unterwirft. Kants Position stand der damaligen protestantischen Ethik näher, der zufolge der „gute Christ“ allein aufgrund seines Glaubens an Gott sittlich handle. Es ging Kant allerdings um die Begründung einer konfessions- und religionsübergreifenden Vernunftethik.

„Die Autonomie des Willens ist das alleinige Prinzip aller moralischen Gesetze und der ihnen gemäßen Pflichten […]. Also drückt das moralische Gesetz nichts anders aus, als die Autonomie der reinen praktischen Vernunft, d. i. die Freiheit, und diese ist selbst die formale Bedingung aller Maximen, unter der sie allein mit den obersten praktischen Gesetzen zusammenstimmen können.“

Die reale Möglichkeit der Autonomie hängt nach Kant von der Überwindung gegebener Formen der Abhängigkeit und Fremdbestimmung ab, auch wenn diese eine gewisse Sicherheit zu bieten scheinen. In diesem Sinn fordert Kant in seiner Schrift Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? von einem jeden den Mut, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen. Der philosophische Autonomiebegriff wurde während und seit der Aufklärung maßgeblich von Kants Moralphilosophie geprägt. Autonomie wird als die Möglichkeit und Aufgabe des Menschen bestimmt, sich selbst als freiheits- und vernunftfähiges Wesen zu bestimmen und entsprechend aus Freiheit nach dem Kategorischen Imperativ moralisch zu handeln. Auch Theodor W. Adorno verwendet den Begriff der Autonomie im Sinn der Kantischen Ethik: „Die einzig wahrhafte Kraft gegen das Prinzip von Auschwitz wäre Autonomie, wenn ich den Kantischen Ausdruck verwenden darf: die Kraft zur Reflexion, zur Selbstbestimmung, zum Nicht-Mitmachen.“

Autonomie in der Forschung – Ideengeschichte.

Der Altphilologe und Philosoph Karl-Martin Dietz macht einen historischen Ursprung der Autonomie in der Auseinandersetzung der Griechen mit den Persern, vorwiegend in Anbetracht der Leistungen des Themistokles aus. „Bereits Herodot macht geltend: Freie gehorchen nur den Gesetzen. Und diese Gesetze sind gleich für alle. Die Orientalen hingegen sind den wechselnden Launen ihrer Herrscher unterworfen. Sie können schon deshalb nicht eigenständig denken und handeln.“ Ursprünglich bloß auf Polis und Staat bezogen, barg die Autonomie Einzelner den Keim für die künftig bahnbrechende innere Freiheit. Die älteste Äußerung von autonomia in Bezug auf eine Person findet sich in Sophokles Antigone: Antigone wurde bestraft. „Ihr Frevel bestand darin, autonomos zu leben, individuell, nach selbst gesetzter Maxime”.

Physiologie.

Als autonomes oder vegetatives Nervensystem wird ein ursprünglich nach funktionellen Gesichtspunkten abgetrennter Teil des zentralen und peripheren Nervensystems bezeichnet, der als Gegenstück und Partner des animalen Nervensystems nicht oder nur teilweise durch den Willen bestimmbar ist. Eine solche bewusste Einflussnahme auf das vegetative System ist mit Hilfe besonderer Techniken möglich wie etwa der des autogenen Trainings oder der Wim-Hof-Methode (siehe auch den nachfolgenden Abschnitt Psychologie).[8] Es handelt sich bei den durch das autonome Nervensystem ausgeführten Steuerungen um solche Schaltvorgänge, die auf der Basis eines einfachen Reflexbogens ablaufen und daher höhere (animalische) Zentren des Nervensystems entlasten.

Medizinethik

Autonomie gehört zusammen mit Benefizienz (Fürsorge), Non-Malefizienz (Schadensvermeidung) und Gerechtigkeit zu den vier Prinzipien der Medizinethik nach Beauchamp und Childress.

Psychologie.

Die Psychologie betrachtet das Spannungsverhältnis zwischen Fremdbestimmung (Heteronomie) und Selbstbestimmung (Autonomie), wobei die Entwicklungspsychologie die Entwicklung des Kindes thematisiert, das eine „frühe Bindung“ zu (mindestens) einer erwachsenen Person aufbaut, um zu einer Person heranzuwachsen, die autonom Entscheidungen zur Planung und Gestaltung des eigenen Lebens treffen kann. Für eine sozial eingebundene Person steht eine partielle Fremdbestimmung nicht grundsätzlich im Widerspruch zur Autonomie. Als Anschauungsbeispiel wird unter anderem das eines Orchesters angeführt, in dem verschiedene Musiker als Teil zum Ganzen beitragen. Eine ausgeprägte Selbstbestimmung kann sogar Probleme bereiten, wenn sie als soziale Isolation verstanden wird.

Aufbauend auf der Entwicklungspsychologie, betrachtet die Persönlichkeitspsychologie das Spannungsverhältnis zwischen Autonomie und Bindung. Danach handelt es sich um zwei menschliche Grundimpulse, die die Persönlichkeit einem dauerhaften Konflikt zwischen Nähe und Distanz aussetzen. Die tiefenpsychologischen Ursachen und Auswirkungen dieser beiden gegensätzlichen menschlichen Strebungen (psychologische Antinomie) auf die Persönlichkeit wurden detailliert vom Psychoanalytiker Fritz Riemann in seinem Klassiker Grundformen der Angst (1961) untersucht. Danach können beide Grundbedürfnisse aufgrund früher Erfahrungen als angstbehaftet vom Individuum erlebt werden. Riemann nennt die Angst vor der Selbstwerdung („Eigendrehung“) als maßgeblich für ein überwertiges Bindungsbedürfnis. Demgegenüber führt die Angst vor der Selbsthingabe (Abhängigkeit) zu einer starken Ausprägung des Autonomiestrebens. Entsprechende Einseitigkeiten haben maßgeblichen Einfluss auf die Persönlichkeitsstruktur und finden sich auch in psychologischen Typologien wieder.

In der von Deci und Ryan (2000, 2008) begründeten Selbstbestimmungstheorie (SDT) nimmt der Begriff Autonomie eine zentrale Stelle ein. Aus Sicht dieser Theorie gehört Autonomie zusammen mit Kompetenz und sozialer Eingebundenheit zu den drei universalen psychologischen Grundbedürfnissen, die für die Qualität von Verhalten sowie damit verbundenem Wohlbefinden von Bedeutung seien. Diese Grundbedürfnisse haben sich im Laufe der Evolutionsgeschichte der Menschheit als diejenigen Mechanismen herausgebildet, mit denen der Einzelne sich am besten an die Anforderungen seines sozialen und physikalischen Umfeldes anpassen kann. Das Bedürfnis nach Autonomie beschreibt dabei die tief im Organismus verwurzelte Tendenz zur Selbstregulation der eigenen Handlungen und Kohärenz seiner Verhaltensziele.

Zur Beschreibung von Verhalten dient in der Selbstbestimmungstheorie ein Motivationsbegriff, der als Kenngrößen nicht nur die Motivationsstärke, sondern daneben auch den, ebenfalls als Kontinuum verstandenen, Autonomiegrad besitzt. Dieser erstreckt sich von fremd reguliertem Verhalten, beispielsweise durch äußere Belohnungen oder Zwang, über nur eingeschränkt internalisierte Regulierung, etwa durch Vermeidung von Schuldgefühlen oder Angst, bis hin zu autonomer Motivation, bei der das Verhalten vollständig in das Selbstgefühl integriert ist. Im Vergleich zu einem fremd regulierten Verhalten gleicher Motivationsstärke ist autonom reguliertes Verhalten durch größere Effizienz, insbesondere in Bezug auf Problemlöseverhalten und Durchhaltevermögen, durch größeres Wohlbefinden sowie bessere Integrationsfähigkeit in das eigene Selbst gekennzeichnet.

Soziologie.

Max Weber gibt folgende soziologisch ansetzende Bestimmung:

„Autonomie bedeutet, daß nicht, wie bei Heteronomie, die Ordnung des Verbands durch Außenstehende gesetzt wird, sondern durch Verbandsgenossen kraft dieser ihrer Qualität (gleichviel wie sie im übrigen erfolgt).“

Die Soziologie greift Themen der Autonomie vor dem Hintergrund der Dissoziation in der Arbeitswelt wieder auf. Die Unterscheidung zwischen autonomen Vollbeschäftigten und auf eine zugestandene verbleibende Teilautonomie beschränkten Arbeitslosen erfordert eine Erneuerung der Sichten auf den Autonomiebegriff in Gesellschaften unter Einbeziehen der individuellen Perspektiven wie der Gruppenperspektiven.

Autonomie ist ein Schlüsselbegriff für das Verständnis einer normativen Verfassung ebenso wie der institutionellen Funktionsweise der Moderne als sozialer Formation. Das bedeutet einerseits, dass die Moderne im Gegensatz zu früheren Epochen nicht denkbar ist ohne den Anspruch, dass Subjekte ihr Leben selbstbestimmt leben können. Andererseits seien moderne Institutionen funktional darauf angewiesen, dass sich Subjekte aus freien Stücken ihren Anforderungen stellen.

Pädagogi

Erziehung und Sozialisation haben nicht zuletzt das Ziel, dem Heranwachsenden die Emanzipation von den ihn Erziehenden zu ermöglichen, so dass er ein Leben in Unabhängigkeit und Freiheit führen kann. Dieses Ziel muss nicht zwangsläufig erreicht werden. Der Erziehungsprozess kann vielmehr so strukturiert sein, dass er das Ziel (weitgehend) verfehlt. P. Köck und H. Ott betonen, dass die „autonome Erziehung“ die „Unabhängigkeit des Kindes von gesellschaftlichen Einflüssen“ anstrebt. Der Erziehende habe lediglich die Funktion, „negative Einflüsse der Umwelt“ vom Kind fernzuhalten. Letzteres ist eine eingeengte Sicht des Sachverhalts, wenn man bedenkt, dass zuerst einmal die Autonomie gegenüber Eltern erreicht werden muss.

  • Mangelnde Autonomie eines jungen Erwachsenen kann auf einem (früheren) Beziehungsproblem mit den Erziehenden beruhen.
  • Es kann auch am situativen Kontext liegen, der Autonomie grundsätzlich be- oder verhindert. Dazu könnten auch gesellschaftliche Zwänge oder Einengungen zählen (ökonomische Situation, Notsituation usw.). Der (psychische) Druck der Situation auf das Individuum kann eine Autonomie erschweren oder unmöglich machen.
  • Auch mangelnde Fähigkeiten (des Erzogenen) können dazu führen, dass Autonomie nicht gewollt bzw. nicht angestrebt wird. (Die Abhängigkeit von Erziehenden mag z. B. bequemer sein als eine Selbständigkeit, die die letzten intellektuellen und emotionalen Reserven fordert.)

Gesellschaftliche und politische Verantwortungsübernahme ist daran geknüpft, dass die Mitglieder einer sozialen Gruppe oder Gesellschaft die Möglichkeit zum autonomen Handeln besitzen. Aus diesen Gründen werfen Erziehungsprozesse fortwährend die Frage auf, durch welche Erziehungsmethoden die Bildung einer autonomen Persönlichkeit gefördert werden kann. Dies muss eine der zentralen Fragestellungen der am Erziehungsprozess beteiligten Personen sein. Weitgehend besteht Einverständnis darüber, dass in der Erziehung zu rigide lenkende Methoden ungeeignet sind, wobei der Teufel im Detail liegt: Wie viel Lenkung ist in Erziehungsprozessen notwendig? Wie viel Lenkung darf im Sinne der Autonomie realisiert werden? Wie viel Selbstständigkeit (Autonomie) ist z. B. in Gruppen möglich und akzeptabel? Andererseits ist auch eindeutig, dass extreme Gängelung und Unselbstständigkeit in der Erziehung Abhängigkeiten schaffen, die die Entstehung von Autonomie verhindern.

Letztendlich kann Autonomie im Sinne der Pädagogik nur durch denjenigen erarbeitet oder erstritten werden, der sie will oder wünscht. Insofern spielt die Eigendynamik des Betroffenen (Entwicklungspsychologie und R. Oerter, L. Montada, 2002) beim Erreichen der Autonomie eine bedeutende Rolle. Ein Kind oder Jugendlicher ohne eine ausgeprägte Vorstellung von Autonomie dürfte es schwer haben, sich von den Erziehungspersonen zu emanzipieren. Auch der verantwortungsvollste Erzieher hat zur Autonomie des Zöglings ein zwiespältiges Verhältnis, da die faktische Autonomie des Heranwachsenden emotional als Verlust und rational als Gefährdung des Kindes bewertet werden kann, ganz abgesehen von den Risiken, die sich aus den ersten Erfahrungen mit Autonomie für das Kind oder den Jugendlichen ergeben können (siehe dazu: Ambiguität).

Siehe auch: