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Artikel vorlesen Unter impliziten Schulden versteht man alle „verdeckten“ Schulden der öffentlichen Gebietskörperschaften. Zu den impliziten Schulden zählen v.a. die Schulden, die eine in der Zukunft liegende Verpflichtung darstellen (z.B. Pensionsverpflichtungen). Implizite Schulden werden in der amtlichen Schuldenstatistik nicht abgebildet. Die impliziten Schulden werden im Rahmen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) offengelegt. So werden z.B. Renten- und Pensionsverpflichtungen durch Rückstellungsbildung in der Bilanz/Vermögensrechnung abgebildet […]
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