Unter impliziten Schulden versteht man alle „verdeckten“ Schulden oder auch „Schatten-Verschuldung” der öffentlichen Gebietskörperschaften. Zu den impliziten Schulden zählen v.a. die Schulden, die eine in der Zukunft liegende Verpflichtung darstellen (z.B. Pensionsverpflichtungen). Implizite (Schatten) Schulden werden in der amtlichen Schuldenstatistik nicht abgebildet.

Die impliziten Schulden werden im Rahmen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) offengelegt. So werden z.B. Renten- und Pensionsverpflichtungen durch Rückstellungsbildung in der Bilanz/Vermögensrechnung abgebildet – lesen Sie dazu ebenfalls die Macht der Rating-Agenturen.

Gegensatz: Explizite Verbindlichkeiten bzw. Schulden, Geld – GELD und Generationen-Bilanz – ein Artikel dazu: „System-Körper-Sprache Geld- und Wirtschaftslage”.