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Artikel vorlesen Unter dem Begriff der expliziten Schulden werden alle in verbriefter Form ausgestellten Verbindlichkeiten der öffentlichen Gebietskörperschaften (z.B. Kommunalanleihen, Bundesanleihen) zusammengefasst. Ein weiterer Ansatz zur Abgrenzung des Begriffs der expliziten Schulden besteht darin, unter die expliziten Schulden all jene Verbindlichkeiten fallen zu lassen, die in der amtlichen Schuldenstatistik erfasst werden. Zu den expliziten Schulden zählen in diesem Falle, insbesondere die Schulden beim öffentlichen […]
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