
siehe Kredit, explizite und implizite Verbindlichkeiten, die in Deutschland seit 1965 zu Schulden mutieren. In der Welt sieht es heutzutage genauso aus.
Die Enkel müssen unsere Schulden zurückzahlen.
Diese Annahme ist falsch. Denn erstens stehen über Kredit finanzierte Vermögenswerte wie Straßen oder Schulen auch künftigen Generationen zur Verfügung. Und zweitens findet mit Staatsschulden keine Umverteilung zwischen den Generationen statt, sondern innerhalb einer Generation. Und zwar tendenziell eine von «unten» nach «oben». Wie funktioniert das?
«Unsere Enkel» erben nicht nur die Schulden, sondern auch die Forderungen, also die Vermögen. Man kann sich das anhand einer Familie vorstellen: Wenn die Mutter dem Vater 100 Euro borgt und beide sterben, so erben die Kinder nicht nur die 100 Euro Schulden des Vaters. Sie erben auch die Forderung der Mutter. Doch wenn die Schulden nachweislich überwiegen, können die Erben die Erbschaft ausschlagen.
Doch wie funktioniert dies in einem Staat.
Wer erbt nun die Schulden und wer erbt die Forderungen? Wer hat dem Staat Geld geliehen und bekommt dafür Zinsen? Und vor allem: Wer bezahlt diese Zinsen und woher kommt das Geld dafür?
Wenn alle „Stricke reißen“ heißt das ausgeschlagene Erbe: „Währungsreform“, doch die Schulden bleiben individuell und die Spargelder werden zunächst eingefroren, damit die Banken und der Staat wieder mit Verbindlichkeiten durchstarten können!

