- Unternehmen sind nach Rudolf Mann, die „Spiel-Plätze“ für Erwachsene Kinder.
- Unternehmen sind Teil der Gesellschaft und Wirtschaft, sie schaffen Werte im Allgemeinen und im übertragenen Sinne.
- Unter einem Unternehmen versteht man eine wirtschaftlich-finanzielle und rechtliche Einheit, die einen bestimmten Zweck oder ein bestimmtes Ziel verfolgt. Bei Unternehmen der Privatwirtschaft ist dieses Ziel zumeist die Gewinnmaximierung.
Unternehmen vs. Firma, Konzern und Betrieb.
Die Begriffe Unternehmen, Firma, Konzern und Betrieb werden oft miteinander verwechselt. Deshalb ist eine definitorische Unterscheidung wichtig.
In der Betriebswirtschaft werden Unternehmen und Betrieb zumeist synonym verwendet. Betrieb wird aber auch als Oberbegriff für privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Unternehmen verwendet.
Auch in der Rechtswissenschaft gibt es verschiedene Definitionen von Unternehmen und Betrieb. Z.B. sieht das Wirtschaftsrecht den Betrieb als technisch-organisatorische Einheit, das Unternehmen hingegen als rechtliche Einheit.
Eindeutiger ist die Unterscheidung zwischen Unternehmen und Konzern. Dabei definiert ein Konzern den Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen mit gemeinsamer Leitung.
Firma hingegen ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte führt. Ein Unternehmen kann also gleichzeitig eine Firma sein, wenn die Kaufmannseigenschaft erfüllt ist.
Privatrechtliche vs. öffentlich-rechtliche Unternehmen.
Unternehmen können nach ihren Rechtsformen unterschieden werden.
Privatrechtliche Unternehmen sind Unternehmen, die einem privaten Eigentümer gehören. Hier steht das Ziel der Gewinnmaximierung im Vordergrund.
Öffentlich-rechtliche Unternehmen hingegen befinden sich im Eigentum des Staates. Öffentliche Unternehmen unterliegen einem „öffentlichen Zweck“ und dürfen nicht ausschließlich oder überwiegend der Gewinnmaximierung dienen.
Rechtsformen privatrechtlicher Unternehmen
In Deutschland gibt es eine Reihe unterschiedlicher Rechtsformen, die ein privatrechtliches Unternehmen annehmen kann, grob zu untergliedern nach:
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Einzelunternehmen
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Kapitalgesellschaften
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Personengesellschaften
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Sonstige privatrechtliche Rechtsformen
Im Folgenden werden die einzelnen Formen von Kapitalgesellschaften näher erklärt.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist eine der häufigsten Unternehmensformen. Ein Einzelunternehmen kann von jeder natürlichen Person formlos und unkompliziert gegründet werden – es ist kein Mindestkapital erforderlich.
Ein Einzelunternehmer führt die Unternehmensgeschäfte unter seinem Namen und auf eigenes Risiko. Er haftet mit seinem Privatvermögen für alle Schulden seines Unternehmens. Es findet also keine Unterscheidung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen statt.
Personengesellschaft
Unter einer Personengesellschaft versteht man den Zusammenschluss mehrerer Personen unter einem gemeinsamen Unternehmensziel. Gesellschafter einer Personengesellschaft können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Eine Kapitaleinlage ist anders als bei Kapitalgesellschaften nicht zwingend notwendig.
Ähnliche wie bei Einzelunternehmen haften auch die Gesellschafter einer Personengesellschaft in der Regel persönlich und uneingeschränkt. Eine Ausnahme besteht allerdings für den Kommanditisten der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co. OHG und der GmbH & Co. KG – seine Haftung ist auf die Kapitaleinlage beschränkt.
Personengesellschaften im Überblick:
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
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Offene Handelsgesellschaft (OHG)
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Kommanditgesellschaft (KG)
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Partnergesellschaft (PartG)
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Stille Gesellschaft
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Mischformen wie die GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft definiert sich analog zur Personengesellschaft als ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Realisierung eines gemeinsamen Zieles. Eine Kapitaleinlage ist jedoch bei jeder Form der Kapitalgesellschaft erforderlich.
Im Unterschied zur Personengesellschaft haften die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft darüber hinaus nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das hängt damit zusammen, dass Kapitalgesellschaften als eigene juristische Personen gelten.
Kapitalgesellschaften im Überblick:
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG)
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Aktiengesellschaft (AG)
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Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Sonstige privatrechtliche Rechtsformen
Neben Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft existieren noch weitere privatrechtliche Rechtsformen:
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Genossenschaften
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Körperschaften des Privatrechts (Vereine)
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Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Rechtsformen öffentlich-rechtlicher Unternehmen.
Auch öffentlich-rechtliche Unternehmen können unterschiedliche Rechtsformen annehmen:
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Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
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Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Die geläufigsten öffentlich-rechtlichen Unternehmen – wie Anstalt und Stiftung – zählen zu den Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit:
Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Öffentlich-rechtliche Unternehmen, die gleichzeitig eine juristische Person sind, haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie nehmen meistens spezielle Aufgaben wahr.
Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind:
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Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau)
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Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Rundfunk)
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Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz)
Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Öffentlich-rechtliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind:
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Regiebetriebe (z.B. Theater, Bibliotheken)
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Eigenbetriebe
Unternehmensformen nach weiteren Kriterien.
Unternehmen können aber nicht nur nach ihrer Rechtsform gegliedert werden. Eine Rolle spielen auch Größe, Branche und Phase.
Unternehmensform nach Größe.
Eine Möglichkeit der Unterscheidung von Unternehmen ist nach Größenklassen in kleine und große Unternehmen. Es gibt darüber hinaus mittelständische Unternehmen. In gesetzlichen Regelungen (§ 267 HGB) wird zur Größenmessung häufig eine Kombination aus Umsatz, Mitarbeiterzahl und Bilanzsumme verwendet.
Unternehmensform nach Branche.
Eine weitere gängige Unterscheidung von Unternehmen bezieht sich auf ihre Branchenzugehörigkeit. Unterschieden werden können beispielsweise folgende Branchen:
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Handel
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Gastgewerbe
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Information und Kommunikation
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Erziehung und Unterricht
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Kunst, Unterhaltung und Erholung
Unternehmensform nach Phasen.
Ein Unternehmen durchläuft im Regelfall verschiedene Phasen – eine Gliederung der Unternehmen nach Phasen sieht folgendermaßen aus:
Gründungsphase – Umsatzphase – Auflösungsphase
Unternehmensform nach räumlicher Struktur
Zum Abschluss kann auch noch eine Unterscheidung von Unternehmen nach ihrer räumlichen Struktur vorgenommen werden.
Dabei wird zwischen regionalen, nationalen und internationalen Unternehmen unterschieden – Quelle.
Unternehmen mit einem holitistischen Ansatz:
Weiterführende Links:
- GOTT.
- Nahrungs-Arten.
- Mensch – Menschenbild – Menschenwürde.
- Albert Einstein – Gottes-Verständnis.
- Fair-Fairness – Reziprozitäten.
- Gehirn.
- G.E.L.D..
- GÜTE – GUT.
- Ehrbarer Kaufmann.
- EKS – Engpasskonzentrierte Strategie und MMZSG.
- Homöostase.
- System-Körper-Sprache.
- Viable-System-System-Konzept.
- System-System-Konzept nach Gurdjieff-Theorie und -Praxis.
- Salutogenese.
- Regelungstechnik.
- Regelung (Natur und Technik).
- Chemisches Gleichgewicht.
- Thermodynamik.
- Allostase.